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DIALOG – Praxen für Logopädie –
behandeln individuell, zielorientiert und fachlich qualifiziert an den vier Standorten Villingen-Schwenningen, Geisingen, Trossingen und Neuhausen ob Eck Kinder und Erwachsene.
Was ist
Logopädie
LOGOPÄDIE stammt aus dem griechischen Wortschatz und ist eine Kombination der Worte LOGOS = „das Wort, der Sinn“ und PAIDEIA = „der Unterricht, die Erziehung“.
Der Begriff „Logopädie“ wurde 1924 von dem Wiener Phoniater Emil Froeschels für die bis dahin übliche Bezeichnung „medizinische Sprachheilkunde“ eingeführt in der Abgrenzung zur Phoniatrie, der medizinischen „Stimmheilkunde“.
Heutzutage bezeichnet der Begriff der Phoniatrie die gesamte Sprach-, Sprech- und Stimmheilkunde. Die Logopädie jedoch ist eine nicht medizinische Fachdisziplin, die die Diagnostik und die Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen beinhaltet.
Was kann
Logopädie
Das Ziel der logopädischen Therapie, insbesondere der Störungsbilder Aphasie, Sprechapraxie und Dysarthrie ist, dass der Patient am Ende der Therapie in der Lage sein sollte, in Alltagssituationen seinen Möglichkeiten entsprechend, verbal und nonverbal kommunizieren zu können.
Da das Ziel der Therapie nicht die Wiederherstellung des Zustands vor der Erkrankung sein kann, soll der Patient lernen, auch mit seinen reduzierten Ausdrucksmöglichkeiten Gesprächsituationen zu bewältigen.
Eine vollständige sprachliche Rehabilitation, je nach Schweregrad der Erkrankung, wird in den meisten Fällen jedoch nicht mehr erreicht.
Anspruch auf
Logopädie
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung bzw. Rezept des Arztes (Hausarzt, wenn er über Erfahrungen in der Verordnung von Sprachtherapien verfügt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, etc.) von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Vom Gesetzgeber ist zur Zeit eine Eigenbeteiligung von 10% zuzüglich 10€ pro Verordnungsblatt an den Therapiekosten vorgeschrieben (Ausnahmen: Kinder, chronisch Kranke, soziale Härtefälle).
Privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn ebenfalls eine Verordnung ihres Arztes ausschreiben lassen und sich zwecks Klärung der Kostenübernahme mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.
Villingen-Schwenningen | Geisingen | Trossingen | Neuhausen
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